Der Pfarrkirchenrat 2022
Der PKR ist für die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zuständig. Die Funktionsperiode dauert 5 Jahre.
Der PKR besteht aus dem Vorsitzenden (Pfarrer) und mindestens 4 Pfarrangehörigen - mindestens 2 davon müssen aus den Reihen des Pfarrgemeinderates ernannt werden.